Beherbergungsvertrag: Vertrag und Stornierung:
Gastaufnahmevertrag Sobald der Gast bucht, schließt er mit dem Gastgeber (Ferienwohnung/-Ferienhaus/ Privatzimmer/Hotel) einen Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Der Gast führt die Buchung auch für alle anderen mitreisenden Personen aus, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Vereinbarte Leistungen
Welche Leistungen vom Beherbergungsbetrieb und vom Gast vereinbart wurden, ergibt sich aus den Angaben im Buchungsangebot, den Katalog- bzw. Internetangaben sowie der Buchungsbestätigung.
Vertragseinhaltung
Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.
Rücktritt/Storno
Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z. B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung. Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte Unterkunft - z. B. wegen Überbuchung - und auch keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann. Nach der gültigen Rechtsprechung sind als ersparte Aufwendungen folgenden Prozentsätze pauschal abzuziehen: 20 % bei Übernachtung mit Frühstück, 30 % bei Halbpension, 40 % bei Vollpension. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden 10 - 20 % pauschal abgezogen. Der Gastgeber ist aber verpflichtet, seinen Schaden so gering wie möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung, wenn möglich weiter zu vermieten. Der Gastgeber muss sich das Ersparte auf die Stornogebühr anrechnen lassen. Wenn der Gast dem Gastgeber nachweisen kann, dass dieser keinen (durch Weitervermietung) oder einen wesentlich geringeren Schaden hatten, muss der Gast keine bzw. deutlich geringere Stornokosten zahlen.
Leistungserbringung
Auch für den Gastgeber sind die vertraglich vereinbarten Leistungen verbindlich. Er hat die Leistungen so zu erbringen wie es im Katalog angeboten und vereinbart wurde. Dazu gehört als allererstes die Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls der Gastgeber aus Versehen ein Zimmer doppelt vergeben hat, hat er unverzüglich für gleichwertigen oder besseren Ersatz zu sorgen, denn der Gast ist berechtigt Schadensersatz zu verlangen.
Preise
Bei Beherbergungsbetrieben ist es international üblich die Preise pro Zimmer anzugeben, in Deutschland dagegen werden die Preise pro Person angegeben. Bei Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern wird der Preis pro Wohneinheit und Zeitdauer der Nutzung (z. B. Tagespreis, Wochenpreis) angegeben.
Preisdarstellung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses bei der Preisangabe den Endpreis angeben muss. Die Kurtaxe wird getrennt vom Mietpreis zu berechnen.
Mietbedingungen Sorgfaltspflicht und Haftung
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter eben-falls unverzüglich zu melden. Restriktionen Rauchen ist in der Ferienunterkunft nicht erlaubt. Haustiere sind nicht gestattet. Hunde sind nicht gestattet.
Reinigung des Mietobjekts
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Mietende besenrein zurückzugeben. Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Rechtswahl
Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben. Salvatorische Klausel Sind einzelne Bestimmun-gen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.